Schlichtungsverfahren in Lausanne und Erteilung der Klagebewilligung
Der Anwalt der BCV, Herr Pierre Godel, lehnte jedwillige gütliche Einigung ab, so dass das Schlichtungsverfahren bereits nach zehn Minuten beendet war.
Als nächster Schritt bleibt nur die Einreichung der Klage vor Gericht.
Als nächster Schritt bleibt nur die Einreichung der Klage vor Gericht.
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